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AGB

1. Preise/Zahlungsbedingungen

Alle Preise gelten in Euro und rein netto ab Betrieb bzw. ab dessen Zweigstelle, ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Bei Forstpflanzen werden Mengen ab 500 Stück mit dem Tausendstückpreis, Mengen unter 500 Stück je Baumart, Herkunft, Altersklasse und Sortierung mit dem Hundertstückpreis berechnet. Jungpflanzen unter 50 Stück einer Sorte und Größe können von uns nicht ausgeliefert werden.

Skonto darf nur abgezogen werden, wenn er schriftlich angeboten oder in der Rechnung ausgewiesen wurde.

Wird die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen überschritten, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2. Verpackung

Das Packmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

3. Versand

Der Versand, einschließlich Anfuhr, geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen, ohne dass der Verkäufer damit eine Verantwortung übernimmt. Teillieferungen bleiben vorbehalten.

Sofern Frankolieferung vereinbart ist, versteht sich diese frei einer Abladestelle. Dies gilt auch für Sammellieferungen von Sendungen, die für mehrere Abnehmer bestimmt sind.

4. Qualität

Für die Beurteilung der Qualität der Pflanzen sind die Maßstäbe anzuwenden, die in den vom Verband Deutscher Forstbaumschulen (VDF) beschlossenen Richtlinien der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Bündelung und Sortierung der Forstpflanzen erfolgt nach den vom VDF beschlossenen Bestimmungen der Erzeugungs- und Qualitätsregeln. Für die nichtforstlichen Gehölze gelten die jeweils gültigen Qualitätsbestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen (BdB).
Bei der Bündelung und Sortierung sind hinsichtlich der Zahl der Pflanzen im Bund und der Größe der Pflanzen kleine Abweichungen nach oben und unten zulässig. Muster zeigen stets nur die Durchschnittsbeschaffenheit, die Pflanzen der Lieferung müssen daher nicht in vollem Umfang dem Muster entsprechen.

Qualitätsabweichungen sind ebenso wie Abweichungen hinsichtlich Art, Sorte und Herkunft zulässig, soweit sie dem Käufer nach dem Vertragszweck zumutbar sind.
Die Angaben über die Autochthonie der gelieferten Pflanzen erfolgen, soweit diese dem Lieferanten bekannt sind. Ist die Autochthonie unbekannt, erfolgen keine Angaben.

5. Gewährleistung

Geliefert wird Pflanzenmaterial in der vereinbarten bzw. im Angebot beschriebenen Qualität. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Verkäufer unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Auslieferung zu überprüfen. Etwaige dabei festgestellte Mängel müssen dem Verkäufer unter Angabe der Einzelheiten innerhalb einer Ausschlussfrist von 48 Stunden nach Eintreffen am Bestimmungsort mitgeteilt und gerügt werden. Die Mängelrüge ist innerhalb 24 Stunden schriftlich zu bestätigen und zu erläutern. Die nach den vorgezeichneten Absätzen verspätet oder nicht richtig erhobenen Mängelrügen werden nicht berücksichtigt. In diesem Falle gilt die Ware als genehmigt. Bei begründeten Mängelrügen steht es dem Verkäufer frei, für die mangelhafte Ware Ersatz zu liefern oder Preisnachlass zu gewähren oder die Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen. Wird nur ein Teil der Ware beanstandet, so gilt folgendes: Jede Position einer Lieferung gilt als ein Ganzes. Es ist daher nicht zulässig, wegen eines Mangels bei einer Position die gesamte Lieferung zu beanstanden.

6. Haftung des Verkäufers

Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach der in der vorstehenden Bestimmung getroffenen Vereinbarung. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder seiner Erfüllungsgehilfen.

Die Haftung des Verkäufers ist beschränkt bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Soweit nur ein Teil der Lieferung mit Mängeln behaftet ist, beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des auf diesen Teil der Rechnung entfallenden Betrages. Die Haftung wird in jedem Fall beschränkt auf den für den beanstandeten Artikel in Rechnung gestellten Wert, wobei vom Käufer die diesem direkt entstandenen Kosten für Fracht, Verzollung usw. hinzugeschlagen werden können.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum. Das vorbehaltene Eigentum geht auch dann nicht verloren, wenn der Besteller die gelieferte Ware vorübergehend auf seinem oder fremden Grundbesitz einpflanzt. Bei Vermischung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen gleichartigen Erzeugnissen erwirbt der Verkäufer für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes Miteigentum an den vermischten Erzeugnissen. Im Falle der Weiterveräußerung der vermischten Erzeugnisse gilt die Abtretung der Forderung des Käufers mit der Erteilung des Lieferungsauftrages als vereinbart. Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor Erfüllung des Lieferanten sind unzulässig.

8. Angebot/Auftragsbestätigung

Diese Preisliste stellt ein unverbindliches, freibleibendes Angebot dar.

Alle Angebote sind stets freibleibend und verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, rein netto ausschließlich Verpackungskosten ab Baumschule. Der Zwischenverkauf, d. h. ein Verkauf von angebotenen Pflanzen in der Zeit zwischen Angebot und Auftragseingang, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Angebote sind stets als Ganzes zu betrachten.

Den Angeboten / Auftragsbestätigungen liegen in der Regel Schätzzahlen zugrunde. Sollte sich beim Ausheben der Pflanzen eine Fehlmenge ergeben, so werden wir diese gegebenenfalls durch ältere Pflanzen gleicher Herkunft bzw. durch gleichaltrige Pflanzen einer gleichwertigen Herkunft ersetzen.

Soweit 2-jährig verschulte Pflanzen (1+1) nicht gesondert in der Preisliste aufgeführt sind, gilt für diese der Preis der 3-jährig verschulten Pflanzen (2+1/1+2) gleicher Größe und Art.

Ersatz in der nächst höheren bzw. niedrigeren Größe ist zulässig, soweit uns keine gegenteilige Weisung vorliegt.

Die Lieferbedingungen gelten als vom Käufer ausdrücklich genehmigt, wenn er gegen sie keinen Einspruch erhebt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus der Lieferung von Pflanzen entstehen, ist der Geschäftssitz der Lieferfirma, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.

Sollten sich einzelne Bestimmungen der Lieferbedingungen als ungültig erweisen, so bleiben die Lieferbedingungen im Übrigen gleichwohl gültig.

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